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Donnerstag, 18. Juni 2015

Wenn nicht einmal die Behindertengleichstellung im Berufsleben erreicht wird, was soll dann eine Bundesstelle für Barrierefreiheit?

(SV)

Sozial- und Behindertenverbände, darunter der Sozialverband VdK Deutschland, fordern die Bundesregierung auf, im Zuge der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich eine unabhängige Fachstelle für Barrierefreiheit zu schaffen und dauerhaft zu finanzieren. 

Wichtiger wäre die gesetzliche Verankerung und Verpflichtung, Barrierefreiheit stärker, nachhaltiger, nachvollziehbar, erkennbar und bundesweit gleich durchzuführen. Es ist nur in einem langfristigen Zeit- und Finanzierungsrahmen möglich, überall gleiche Standards zu erreichen. Wie viele deutsche Bahnhöfe entsprechen in keinster Weise  den Forderungen der Barrierefreiheit, Büros, Straßen, Haltestellen, Theater undundund ...

„Ziel einer solchen Fachstelle soll es sein, die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes voranzutreiben und Menschen mit Behinderung und deren Interessenvertretungen bei ihren Initiativen für mehr Barrierefreiheit zu unterstützen. Barrierefreiheit ist Voraussetzung einer inklusiven Gesellschaft. Ihre Umsetzung ist durch die Behindertenrechtskonvention geboten. Deshalb dürfen wir auf eine dauerhafte Adresse für Barrierefreiheit nicht verzichten“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland und Mitglied im Sprecherrat des Deutschen Behindertenrats. Wie wäre es, wenn die Verbände Beauftragte subventioniert beschäftigen würden?



Informationen zum Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit unter www.barrierefreiheit.de