Mittwoch, 29. Juni 2016

Attac über CETA, der Einstieg in die Konzernokratie

CETA ist der erste Handelsvertrag der EU, der private Schiedsgerichte vorsieht: Unternehmen können die Vertragsstaaten vor Tribunalen verklagen, wenn sie ihre zukünftigen Profiterwartungen durch Gesetzgebungen eingeschränkt sehen. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Zugleich wird der Spielraum für eine Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls erheblich eingeschränkt. Profitieren werden vor allem Transnationale Konzerne. Viele der größten US-Firmen unterhalten in Kanada Niederlassungen. Über CETA würden sie EU-Staaten verklagen können, selbst wenn das TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU scheitert.

CETA wird völkerrechtlich bindend sein und sich kaum mehr zurücknehmen lassen. Die berüchtigte „Zombieklausel“ in Kapitel 34 sieht für den unwahrscheinlichen Fall einer Auflösung von CETA sogar vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre erhalten bleiben.

Darüber hinaus ist CETA als ein „lebendes Abkommen“ konzipiert: Ein „Regulierungsrat“ aus nicht-gewählten Bürokraten soll Gesetzesvorhaben daraufhin prüfen, ob sie Handelsinteressen beeinträchtigen könnten. Wirtschaftslobbyisten wird damit Tür und Tor geöffnet, unliebsame Gesetzesentwürfe aus dem Verkehr zu ziehen – noch bevor Parlamente und Öffentlichkeit davon erfahren.Sogar eine nachträgliche Veränderung oder Erweiterung des Vertrages ohne demokratische Kontrolle ist möglich.

Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsvorsorge

Anders als die meisten bisherigen Handelsverträge listet CETA nicht die zu liberalisierenden Bereiche auf, sondern nur die Ausnahmen (Negativliste). Damit wird ein unbestimmt weites Feld dem Zwang zu Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen nicht mehr zurückgenommen werden („Stillstand“- und „Sperrklinken“-Klauseln). CETA sieht keine eindeutige, grundsätzliche Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung vor.

Außerdem stellt CETA ökologische und soziale Vergabekriterien in der öffentlichen Beschaffung infrage – und damit ein zentrales Element in der kommunalen Selbstverwaltung. Auch Sozial- und Arbeitsstandards sind durch CETA von Aushöhlung bedroht. Ausländische Investoren könnten unter CETA sogar gegen neue Steuern und Abgaben, etwa eine Vermögenssteuer, klagen. Die öffentliche Förderung von Kultureinrichtungen ist ebenfalls gefährdet.

Türöffner für Gentechnik, Fracking und dreckige Teersande

CETA untergräbt bestehende Umweltstandards und schränkt zukünftige Umweltgesetzgebung ein. Das Importverbot der EU für das extrem klimaschädliche Rohöl aus kanadischen Teersanden wurde zum Beispiel schon im Laufe der CETA-Verhandlungen aufgeweicht. Unter CETA könnten Unternehmen auch gegen ein mögliches künftiges Verbot der Schiefergasförderung (Fracking) klagen. Fracking steht im Verdacht, das Grundwasser durch Chemikalien zu vergiften und sogar Erdbeben auszulösen. Kanada ist unter dem CETA-ähnlichen NAFTA-Abkommen bereits verklagt worden, nachdem die Provinz Québec Fracking gestoppt hatte.

CETA ersetzt das in der EU geltende Vorsorgeprinzip durch ein Prinzip, das angeblich „wissenschaftsbasiert“ sein soll: Potentiell gefährliche Produkte und Technologien können demnach erst aus dem Verkehr gezogen werden, wenn ihre Schädlichkeit zweifelsfrei nachgewiesen ist – und damit oft viel zu spät. Gentechnik kann auf diese Weise durch die Hintertür wieder auf unseren Tisch kommen.



Leider etwas langweilig und anstrengend, ein Vortrag bei Attac

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