Dienstag, 29. März 2016

Amnesty International: Deutsche Waffen in Mexiko

Zuerst klang alles noch ganz harmlos: Am 12. Dezember 2011 blockieren Studierende eine Autobahn im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero und demonstrierten für bessere Studienbedingungen. Dann aber eskalierte die Situation in kürzester Zeit: Polizisten greifen ein, eine Tankstelle geht in Flammen auf, Steine fliegen. Plötzlich fallen Schüsse. Wenig später liegen zwei Studenten tot auf dem Asphalt, erschossen von Polizeibeamten in Uniform oder in Zivil. Genau weiß das niemand, die Schützen wurden bisher nicht zur Verantwortung gezogen.


Die Tragödie entwickelte sich wenig später zu einem politischen Skandal. Journalisten und Amnesty-Experten recherchieren die Hintergründe der Polizeiaktion. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass an jenem 12. Dezember mindestens zwölf Polizisten Schnellfeuergewehre vom Typ G36 getragen haben. Diese Waffen wurden in Baden-Württemberg von der deutschen Firma Heckler & Koch hergestellt und hätten niemals in die Hände von lokalen Polizeibeamten des Bundesstaats Guerrero gelangen dürfen.

Setzen Sie sich jetzt dafür ein, dass deutsche Rüstungsexporte nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen! 
Unterzeichnen Sie unsere Online-Petition an Bundesaußenminister Steinmeier.

Anlässlich des dritten Jahrestages der Verabschiedung des internationalen Waffenhandelsvertrags (Arms Trade Treaty) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen werden wir in der ersten Aprilwoche diese Petition dem Auswärtigen Amt übergeben. Bis dahin brauchen wir noch möglichst viele Unterschriften, um unseren Forderungen Gewicht zu verleihen!


Eine Liste des mexikanischen Verteidigungsministeriums bestätigt die Recherchen von Amnesty: 1.924 aus Deutschland gelieferte Schnellfeuergewehre vom Typ G36 sind in Guerrero gelandet, obwohl die mexikanischen Behörden zugesichert hatten, dass sie nicht für diesen Bundesstaat bestimmt waren. Mexiko ist kein Einzelfall. Egal ob in Saudi-Arabien, Ägypten oder auch in den USA – grundsätzlich verfolgt niemand, was mit deutschen Rüstungsexporten vor Ort passiert oder ob Waffen illegal weitergeleitet werden. Die Bundesregierung hat zwar Kontrollen vor Ort angekündigt, um sicherzustellen, dass der vereinbarte Endverbleib der Waffen eingehalten wird. Doch bisher ist es bei der Schaffung rechtlicher Grundlagen und der Ankündigung erster Pilotprojekte geblieben.

In Mexiko geht die Tragödie weiter – trotz der politischen Skandale: Am 26. September 2014 greifen Polizisten Studenten der Ayotzinapa-Fachschule in Guerrero an. Sechs Menschen sterben vor Ort, 43 Studenten werden verschleppt und bleiben bis heute verschwunden. Wieder tragen die Polizisten unter anderem deutsche G36-Schnellfeuergewehre.

Werden Sie aktiv: Fordern Sie die Bundesregierung auf, die angekündigten wirksamen Vor-Ort-Kontrollen umzusetzen und bei den Exportentscheidungen die Risiken für Menschenrechte endlich vorrangig zu berücksichtigen! Unterzeichnen Sie die Online-Petition an Bundesaußenminister Steinmeier. 





Der vollständige Petitionstext:

Sehr geehrter Herr Minister,

immer wieder werden deutsche Rüstungsgüter an Staaten geliefert, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Besonderen Anlass zur Sorge geben Verstöße gegen „Endverbleibserklärungen“: Diese sollen garantieren, dass Waffen nur an Polizei- und Armeeeinheiten geliefert werden, für die sie vorgesehen sind. Doch sie werden oft umgangen - zum Beispiel in Mexiko: G36-Gewehre aus deutscher Produktion tauchen entgegen den Endverbleibserklärungen bei Polizeieinheiten in Bundesstaaten auf, die für Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Mitverantwortlich hierfür sind die unzureichende Anwendung deutscher Rüstungsexportregelungen, eine fehlende Endverbleibskontrolle und menschenrechtlich unverantwortliches Verhalten der Lieferfirma.

Ich fordere Sie daher auf,

- umgehend die von der Bundesregierung angekündigten wirksamen Vor-Ort-Kontrollen zur Sicherung des Endverbleibs deutscher Rüstungsexporte zu etablieren;

- sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die menschenrechtlichen Bestimmungen des internationalen Waffenhandelsvertrags ATT (Arms Trade Treaty, Art. 6 und 7) verbindlich in die deutsche Rüstungsexportgesetzgebung aufgenommen werden;

- sich bei der weltweiten Umsetzung des ATT nachdrücklich für höchste Transparenz über die Rüstungsexporte der Vertragsstaaten, insbesondere in Deutschland, einzusetzen;

- im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte einen besonderen Fokus auf die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Rüstungsunternehmen zu legen.

Hochachtungsvoll

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